Geschäftskonto kündigen - Bankwechsel ganz einfach

 

Geschäftskonto kündigenWie kann man ein Geschäftskonto kündigen und was ist zu beachten?

Die Kündigung eines Geschäftskontos stellt kein großes Problem dar. Die Kündigung des Kontos kann der Kontoinhaber bzw. der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH) vornehmen. Wir stellen Ihnen hier eine Mustervorlage bzw. ein Formular für die Kündigung ihres Geschäftskontos zur Verfügung.

Ein Girokonto bzw. Geschäftskonto kann (normalerweise) jederzeit gekündigt werden.  Wir zeigen, was beim Kontowechsel beachtet werden muss.

 

Geschäftskonto kündigen in 5 Schritten

1. 
Ein neues Geschäftskonto auswählen (Geschäftskonten im Vergleich) und eröffnen.
2.
Ein ausreichendes Guthaben auf das neue Geschäftskonto überweisen.
3.

Daueraufträge löschen und beim neuen Konto einrichten.

Lastschriften und Abbuchungsaufträge: Empfänger der Lastschriften über die neuen Bankverbindung in Kenntnis setzen.

Einnahmen: Kunden und Stellen, die die gültige Bankverbindung kennen müssen über den Kontowechsel informieren.


 

4.
Das alte Geschäftskonto noch einige Wochen weiter führen. Bei weiteren Umsätzen auf dem alten Konto die Quellen über die neue Kontonummer (erneut) informieren.
5.
Das alte Geschäftskonto mit dieser PDF Vorlage kündigen: Vorlage Kontokündigung

Wer darf ein Geschäftskonto kündigen?

Genau wie bei einem privaten Girokonto, können der oder die Kontoinhaber das Konto kündigen. Freiberufler oder Selbständige sind als Kontoinhaber bei ihrem Geschäftskonto eingetragen und können die Kündigung vornehmen.

Gesetzliche Vertreter müssen das Geschäftskonto kündigen

Bei einer anderen Gesellschaftsform muss der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer bei einer GmbH) die Kontokündigung unterschreiben. Bei mehreren Geschäftsführern bzw. mehreren gesetzlichen Vertretern darf die Kündigung normalerweise ebenfalls von nur einer zeichnungsberechtigten Person vorgenommen werden. Eine Ausnahme wäre ein "und-Konto" (keine Einzelbefugnis für jegliche Kontovorgänge) oder es wurde eine abweichende Regelung (z.B. im Gesellschaftsvertrag) getroffen.

Auswahl an Gesellschaftsformen und ihren gesetzlichen Vertretern:

Gesellschaftsform Kontoinhaber gesetzlicher Vertreter
Einzelunternehmer Freiberufler bzw. Selbständiger Keiner
GmbH (und Co KG) GmbH Geschäftsführer
UG UG Geschäftsführer
Ltd. Ltd. Director
OHG Gesellschafter Gesellschafter
AG AG Vorstand

Eine Prokura (HGB) reicht ebenfalls zur Kündigung und zur Eröffnung eines Geschäftskontos aus. Eine normale Bank- bzw. Kontovollmacht (BGB) würde für die Kontoeröffnung bzw. Kündigung jedoch nicht reichen.

Wer muss über die neue Bankverbindung informiert werden?

Wechselt man sein Geschäftskonto, so sollten einige Personenkreise und Ämter über die neue Bankverbindung informiert werden. Am besten schaut man sich die kompletten Kontoauszüge des letzten Monats durch und identifiziert so Stellen, die informiert werden müssen. Außerdem sollte man sich die vom Geschäftskonto abgehenden Daueraufträge ansehen und diese auf dem neuen Konto einrichten.

Checkliste - Wem muss die neue Kontonummer mitgeteilt werden:

  • Eigene Mitarbeiter (Buchhaltung, Personal usw.)
  • Kunden (für offene Zahlungen lässt man das alte Geschäftskonto am besten einige Wochen weiterhin bestehen)
  • Lieferanten
  • Steuerberater (auch zum Informieren der Minijobzentrale usw.)
  • Finanzamt / Gewerbeamt
  • Versicherungen (z.B. für Betriebshaftpflicht)
  • IHK
  • Andere Banken (z.B. wenn altes Geschäftskonto Referenzkonto war)
  • Sonstiges

Außerdem sollten Geschäftsunterlagen wie z.B. Briefpapier, Flyer und Prospekte überprüft werden. Eventuell ist dort die alte Bankverbindung aufgedruckt, was geändert werden sollte.

Vorlagen zur Geschäftskonto Kündigung:

Musterkündigung Geschäftskonto