Wie gründet man ein Einzelunternehmen und was ist zu beachten?
Unsere Anleitung hilft allen Personen, die sich als Einzelunternehmer in Deutschland selbständig machen wollen.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Form der Selbstständigkeit in Deutschland. Dabei handelt es sich um eine Unternehmensform, bei der eine einzelne Person als Unternehmer tätig ist. Möchten zwei oder mehr Personen zusammen ein Unternehmen gründen, muss eine andere Rechtsform gewählt werden.
Bei einem Einzelunternehmen gibt es keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen, das bedeutet, der Inhaber haftet persönlich und unbeschränkt für alle Schulden des Unternehmens.
Ein Einzelunternehmen ist geeignet für:
- Freiberufler und Solo-Selbstständige
- Kleine Gewerbetreibende / Nebentätigkeit
- Gründer mit geringem Startkapital
Anmeldung eines Einzelunternehmens
1. Prüfen ob freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt
Bevor du dein Einzelunternehmen anmeldest, solltest du prüfen, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder ob du als Freiberufler tätig bist. Ein Freiberufler ist eine selbstständig tätige Person, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder heilberufliche Tätigkeit ausübt. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden unterliegt ein Freiberufler nicht der Gewerbeordnung und muss kein Gewerbe anmelden.
- Freiberufler (z. B. Ärzte, Journalisten, Designer, Berater) → Keine Gewerbeanmeldung erforderlich, nur Anmeldung beim Finanzamt
- Gewerbetreibende (z. B. Händler, Handwerker, Gastronomen) → Gewerbeanmeldung erforderlich
Ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Sollte die Einordnung nicht klar sein, erkundigt man sich am besten vorab, ob das Finanzamt in der geplanten Selbständigkeit eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit sieht.
2. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Falls deine Tätigkeit gewerblich ist, musst du dein Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
✅ Benötigte Unterlagen:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Genehmigungen (z. B. für Handwerksberufe oder Gastronomie)
- Anmeldegebühr (ca. 10–60 €, je nach Stadt)
Nach der Anmeldung erhältst du den Gewerbeschein, mit dem du offiziell dein Geschäft betreiben darfst.
3. Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt automatisch. Dieses sendet dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Alternativ kannst du diesen auch direkt über ELSTER ausfüllen.
Wichtige Angaben im Fragebogen:
✅ Angabe der voraussichtlichen Einnahmen (grob geschätzt)
✅ Wahl der Besteuerung (Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung)
✅ Anmeldung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls keine Kleinunternehmerregelung)
Nach Bearbeitung erhältst du eine Steuernummer, die du für Rechnungen benötigst. Musterrechnungen finden sich im Internet bzw. lassen sich leicht selber erstellen. Man kann sich auch an selbst erhaltenen Rechnungen orientieren. (Kleinunternehmerregelung beachten, wenn gewählt. Siehe weiter unten.)
4. Eintragung in Register (falls erforderlich)
Ein Einzelunternehmen muss sich normalerweise nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Eine Ausnahme besteht, wenn dein Unternehmen kaufmännisch geführt wird (z. B. hohes Umsatzvolumen, viele Mitarbeiter).
Dann ist eine Eintragung als eingetragener Kaufmann (e.K.) erforderlich. Für Kleinunternehmer und Nebentätigkeiten also nicht relevant.
5. Mitgliedschaft in der IHK oder HWK
Gewerbetreibende werden automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder, falls sie ein Handwerk betreiben, in der Handwerkskammer (HWK). Die Mitgliedschaft ist in den meisten Fällen Pflicht und mit einem Jahresbeitrag verbunden.
In vielen Fällen gibt es Freigrenzen, so dass erst bei höheren Umsätzen Mitgliedschaftsbeiträge zu entrichten sind. Die Handelskammern kommen selber auf einen zu und die Beiträge orientieren sich am erzielten Gewinn.
Freiberufler müssen sich hier nicht anmelden.
6. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für Selbstständige.
✅ Pflicht für Gewerbetreibende
✅ Freiwillige Mitgliedschaft für Freiberufler möglich
Welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, hängt von deiner Branche ab. Auch die Berufsgenossenschaft wird
Steuerliche Besonderheiten und Kleinunternehmerregelung
Als Einzelunternehmer bist du steuerpflichtig:
- Einkommensteuer: Dein Gewinn wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
- Umsatzsteuer: Wenn dein Umsatz unter 25.000 € (im Vorjahr) und max. 50.000 € (im laufenden Jahr) liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) nutzen → Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen nötig.
- Gewerbesteuer: Erst ab 24.500 € Gewinn pro Jahr fällig.
Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (den man nach der Gewerbeanmeldung ans Finanzamt senden muss) gibt es eine Option zur Kleinunternehmerregelung. Das Finanzamt muss explizit darüber informiert werden, dass man die Kleinunternehmerregelung nutzen möchte.
Falls der Umsatz über die Grenzen steigt, entfällt die Kleinunternehmerregelung automatisch, und ab dem folgenden Jahr muss Umsatzsteuer abgeführt werden. Man kann auch jederzeit freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (z. B. wenn Vorsteuerabzug vorteilhaft wäre).
Geschäftskonto und Buchhaltung
Ein Geschäftskonto ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen. Wir stellen auf unserer Seite viele kostenlose Geschäftskonten vor, die für Solo-Selbständige und Freiberufler gut geeignet sind.
Zur Buchhaltung:
✅ Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht für Einzelunternehmer (Einnahmen minus Ausgaben)
✅ Rechnungen müssen Pflichtangaben enthalten (Steuernummer, Name, Adresse etc.)
Fazit: Gründung eines Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens in Deutschland ist vergleichsweise unkompliziert. Besonders für Freiberufler und Kleinunternehmer ist es eine gute Wahl, da es kaum bürokratische Hürden gibt. Wichtig ist die korrekte Anmeldung bei Gewerbeamt und Finanzamt sowie eine strukturierte Buchhaltung.
Möchtest du langfristig wachsen oder deine Haftung begrenzen, könnte eine UG oder GmbH eine Alternative sein. Weitere geläufige Rechtsformen und ihre Vor- und Nachteile stellen wir hier vor.